AGB´s der Firma:
Netzwerk & Systemdienstleistung
Matthias Kruck 
Lina-Morgenstern-Straße 7
DE-33332 Gütersloh
Fon: +49 (0) 5241 400426
Fon: +49 (0) 5241 400424
 



 
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 
 
1. Geltung der Bestimmungen
 
 
  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Netzwerk- & Systemdienstleistung, Matthias Kruck, Lina-Morgenstern-Strasse 7, DE-33332 Gütersloh nachfolgend: Kruck, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen sofern nicht andere und/oder weitere Geschäftsbedingungen von Kruck ausgehändigt werden. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen , auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese von Kruck schriftlich bestätigt werden.
 
2. Angebot und Vertragsabschluss
 
 
  1. Die Angebote von Kruck sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung durch die Rechnung ersetzt werden.
  2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
  3. Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.
  4. Telefonische und elektronisch (über das Internet) erteilte Aufträge sind für den Besteller grundsätzlich nicht mehr stornierbar. 
  5. Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich geltend zu machen. 
  6. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Ware.
  7. Bei Preis- und Kostenerhöhungen zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin sind wir berechtigt, eine entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen dem Vertragsabschluß und dem vereinbarten Liefertermin ein Zeitraum von mehr als acht Wochen liegt.
 
3. Preise
 
 
  1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich Kruck an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 5 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen oder Leistungen werden gesondert berechnet.
  2. Die Preise verstehen sich, falls nicht gesondert schriftlich vereinbart, zuzüglich Transport ab Lager Gütersloh, ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Alle Preise sind, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, Bruttopreise inkl. der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Alle Arbeiten (Installationen, Konfigurationen, Montagen, Fehlerbehebung, Support per Telefon, Fernwartung oder vor Ort, usw.) werden, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, mit einem Stundensatz von € 40,00 berechnet. Je Vorgang werden mindestens 15 Minuten (€ 10,00) berechnet, ab Überschreitung mindestens einer vollen Stunde, jede weiteren angefangenen 15 Minuten.
  4. Anfahrten werden für die Dauer der Anreise mit 60% des Stundensatzes (Punkt 3, Abs. c) zuzüglich € 0,60 je gefahrenem Kilometer ab Standort Lina-Morgenstern-Strasse 7, DE-33332 Gütersloh berechnet.
  5. Der Versand der Ware erfolgt nach unserer freien Wahl in handelsüblichen Verpackungen. Erforderliche Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Käufers. Kruck ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware zu Lasten des Käufers zu versichern.
 
4. Liefer- und Leistungsrecht
 
 
  1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich oder fernschriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Kruck, steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Zulieferanten und Hersteller.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die Kruck die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von Kruck zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, gleichgültig ob diese Ereignisse bei Kruck oder deren Unterlieferanten eintreten) berechtigen Kruck, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem sich der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet.
  3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag - soweit nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird Kruck von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich Kruck nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.
  4. Sofern Kruck die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,25% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit von Kruck.
  5. Kruck ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbstständige Leistung. Die richtige und rechtzeitige Selbstlieferung bleibt vorbehalten.
  6. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden unfrei ab Lager Gütersloh per Paketdienst, Post oder Spedition. Die Gefahr geht bei Verlassen unseres Lagers auf den Käufer über. Eillieferungen sind zulässig, gelten als selbständige Lieferungen. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten. 
  7. Die Lieferung ist unverzüglich bei Empfang auf Vollständigkeit und Beschädigung sowie Mängelfreiheit zu prüfen. Warenrücksendungen sind nur nach vorheriger Vereinbarung mit Kruck und unter Anerkennung und Bezahlung einer Rücknahmegebühr möglich.
  8. Sollte der Besteller die Annahme der bei Kruck bestellten bzw. in Auftrag gegebenen Waren nicht annehmen oder bei Anlieferung die vereinbarten Zahlungsmittel nicht bereithalten, befindet er sich im Annahmeverzug.
 
5. Abnahmeverzug
 
 
  1. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist Kruck berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und auf Kosten des Käufers einzulagern. Kruck kann sich dazu auch eines Lagerhalters oder einer Spedition bedienen.
  2. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an Kruck als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1% des Kaufpreises, höchstens jedoch € 25,- zu bezahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann Kruck den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.
  3. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann Kruck die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Kruck ist berechtigt als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
 
 
6. Liefermenge
 
 
  1. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Werktagen nach Warenerhalt bei Kruck schriftlich angezeigt werden. Die Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.
 
7. Gefahrenübergang
 
 
  1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Bei direkter Belieferung durch Kruck geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Ware an ihn übergeben wurde. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versand- bzw. Anlieferbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch Kruck hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
 
8. Gewährleistung
 
 
  1. Kruck gewährleistet, das die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind . Die Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beträgt, wenn nicht gesondert schriftlich vereinbart, 6 Monate.
  2. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, die Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb sieben Tagen nach Eingang des Lieferungsgegenstandes, schriftlich oder fernschriftlich an Kruck mitzuteilen.
  4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt Kruck, dass das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheines und/oder der Rechnung mit dem/der das Gerät geliefert wurde, an Kruck zur Reparatur eingeschickt bzw. angeliefert wird. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von Kruck wieder frei ausgeliefert, es sei denn, dass die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.
  5. Kruck ist berechtigt, den fehlerhaften Gegenstand bis zu zwei (2) mal nachzubessern oder neu zu liefern. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
  6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteile wie Druckköpfe, Druckpatronen, Farbbänder, Typenräder, Toner und andere Verschleißmaterialien.
  7. Gewährleistungsansprüche gegen Kruck stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
  8. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Kruck vorliegt.
 
9. Eigentumsvorbehalt
 
 
  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die Kruck aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden Kruck vom Käufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen des Käufers nach dessen Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
  2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Kruck.
  3. Der Käufer ist berechtigt die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
  4. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertrauliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist Kruck berechtigt, die entsprechende Ware zurückzunehmen, oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
 
10. Zahlungen
 
 
  1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Rechnung, Vorauskasse, per (Nachnahme-) Verrechnungsscheck, (Nachnahme-) Euroscheck, Bankeinzug oder bei Abholung bar zahlbar. Die Zahlung erfolgt nach den Angaben im Angebot, der Auftragsbestätigung bzw. der Rechnung. Hierin aufgeführte Zahlungsziele sind für beide Seiten bindend.
  2. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Post, per Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  3. Kruck ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Kruck berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.
  4. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Kruck über den Betrag verfügen kann. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
  5. Gerät der Käufer in Verzug, so ist Kruck berechtigt, von dem betroffenen Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 4% über dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Bundesbankdiskontsatz, mindestens jedoch 10% jährlich, zu berechnen.
  6. Tritt beim Käufer eine Verschlechterung seines Vermögens ein, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bzw. der Kreditwürdigkeit begründen, wie z.B. bei Wechsel- und Scheckprotesten, Zahlungsverzug, schleppender Zahlungsweise und Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens, so ist Kruck, vorbehaltlich der Kruck sonst zustehenden Rechte, berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheitsleistung/en zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung/en vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In diesem Fall werden sämtliche Ansprüche von Kruck aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.
  7. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
 
11. Abtretungsverbot
 
 
  1. Die Abtretungen von Forderungen gegen Kruck an Dritte ist ausgeschlossen, sofern Kruck der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche gem. Punkt 8 Absatz 6 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die die Interessen von Kruck an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbotes überwiegen.
 
12. Haftungsbeschränkung
 
 
  1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen Kruck, als auch gegen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen von Kruck ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln durch Kruck vorliegt.
 
13. Urheberrechte und Copyright
 
 
  1. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zur Nutzung überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch verleihen oder gar weiterverkaufen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
  2. Ungeachtet von Punkt 13 Absatz a wird mit dem Öffnen der Originalverpackung der Software, das jeweilige Nutzungsrecht des Herstellers/Autors der Software durch den Käufer anerkannt.
  3. Das Urheberrecht für veröffentlichte, von Kruck erstellte Objekte (Internetseiten, Scripte, Programme, Grafiken) bleibt allein bei Kruck. Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Kruck, wenn nicht anders vereinbart, nicht gestattet.
 
14. Geheimhaltung
 
 
  1. Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen von Kruck zugänglich werdenden Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von Kruck erkennbar und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie, soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist, weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
 
15. Datenschutz
 
 
  1. Kruck ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
 
16. Export
 
 
  1. Die Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den deutschen und US-amerikanischen Bestimmungen und ist ohne behördliche Genehmigung nicht statthaft. Aus den USA bezogene Ware trägt die „ECCN“ (Export Control Commodity Number) 1565 (A) MT. Der Export unserer Waren in Nicht-EU-Länder bedarf unserer schriftlichen Einwilligung, unabhängig davon, dass der Käufer für das Einholen jeglicher behördlichen Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat. Der Käufer ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.
 
17. Anwendbares Recht
 
 
  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Kruck und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist DE Gütersloh ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Weiterhin ist DE Gütersloh Erfüllungsort sowie Übergabeort im Sinne der Verpackungsverordnung.
  2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
 
18. Datenspeicherung
 
 
  1. Kundendaten werden gemäß §33 BDSG elektronisch gespeichert und verarbeitet.
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