- Kruck gewährleistet, das die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind . Die Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beträgt, wenn nicht gesondert schriftlich vereinbart, 6 Monate.
- Die Gewährleistungspflicht beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb sieben Tagen nach Eingang des Lieferungsgegenstandes, schriftlich oder fernschriftlich an Kruck mitzuteilen.
- Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt Kruck, dass das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheines und/oder der Rechnung mit dem/der das Gerät geliefert wurde, an Kruck zur Reparatur eingeschickt bzw. angeliefert wird. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von Kruck wieder frei ausgeliefert, es sei denn, dass die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.
- Kruck ist berechtigt, den fehlerhaften Gegenstand bis zu zwei (2) mal nachzubessern oder neu zu liefern. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
- Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteile wie Druckköpfe, Druckpatronen, Farbbänder, Typenräder, Toner und andere Verschleißmaterialien.
- Gewährleistungsansprüche gegen Kruck stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
- Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Kruck vorliegt.
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